C. Gegen die Einspracheentscheide hat die Vertreterin im Namen und Auftrag der Rekurrenten mit Eingabe vom 8. März 2017 Rekurs und Beschwerde an die Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) erhoben. Sie beantragt, die erwähnte Wertberichtigung auf den Debitoren im vollen Umfang von CHF 100'000.-- zu berücksichtigen und macht geltend, dass die im Wert reduzierten Forderungen aufgrund eines seit Jahren andauernden Rechtsstreits "ganz oder teilweise stark" gefährdet seien.