Das steuerbare Vermögen wurde auf CHF 430'533.-- festgesetzt. Die Steuerverwaltung machte namentlich eine Wertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Debitoren) in der Höhe von CHF 100'000.-- rückgängig, die der Rekurrent in der Erfolgsrechnung der A.________Marketing (Beilage 1 zur Vernehmlassung der Steuerverwaltung vom 24.4.2017) verbucht hatte.