Dagegen erhoben die Rekurrenten, vertreten durch die C.________GmbH (Vertreterin), am 15. März 2016 Einsprache und reichten die Steuererklärung nach (pag. 60; 56-42). Mit Einspracheentscheiden vom 7. März 2017 veranlagte die Steuerverwaltung das steuerbare Einkommen auf CHF 104'602.-- bei den kantonalen Steuern und auf CHF 109'780.-- bei der direkten Bundessteuer (pag. 76-73). Das steuerbare Vermögen wurde auf CHF 430'533.-- festgesetzt.