Steuerdossier, pag. 12), dass es sich nicht um Einkünfte aus unselbstständiger Haupterwerbstätigkeit, sondern um Rentenleistungen im Zusammenhang mit dem Verkauf ihrer damaligen F.________ AG an ihre Söhne im Jahr 1994 gehandelt habe. Dass die F.________ AG den Rekurrenten jährlich eine Rente von CHF 15'000.-- zu zahlen habe, sei im entsprechenden Kaufvertrag festgehalten worden. Ferner sei diesem Umstand damals mit einem tieferen Verkaufspreis Rechnung getragen worden. Hinzu käme, dass der Rekurrent seit vielen Jahren gar nicht (mehr) in der Lage gewesen wäre, eine (Teilzeit-)Erwerbstätigkeit auszuüben.