5.5 der Wegleitung. Da es sich beim Steuerveranlagungsverfahren um ein typisches Massenverfahren handelt und in der Regel weder die Steuerbehörden noch die Steuerpflichtigen selbst über vertiefte medizinische Fachkenntnisse verfügen, dürfte ein umfassender Fragebogen nur ausnahmsweise zum Einsatz kommen. Einzelfallabklärungen dürften am ehesten bei der Personengruppe - 10 - der Nichtheimbewohner im AHV-Alter zu erwarten sein (Hunziker/Mayer-Knobel, a.a.O., N. 32o zu Art. 33 DBG).