23), in welcher der Pflegebedarf beschrieben wird, nicht dargetan. Dieses Schreiben des Pflegeheims äussert sich denn auch nicht speziell zum Pflege- und Betreuungsaufwand im Jahr 2016. Vielmehr wird der allgemeine bzw. damalige Pflegebedarf im Mai 2017 beschrieben und zudem keine Pflegestufeneinteilung vorgenommen. An dieser Stelle sei erwähnt, dass die Pflegebedürftigkeit des Rekurrenten an sich nicht bezweifelt wird. Des Weiteren hat entgegen der Ansicht des Vertreters von Seite der Steuerverwaltung keine Notwendigkeit bestanden, neben der Pflegestufeneinteilung weitere medizinische Unterlagen zu beachten oder Rückfragen zu stellen.