4.1 Für die Zeit, in welcher der Rekurrent mit der Pflegestufe 4 eingestuft worden ist, hat die Steuerverwaltung grundsätzlich zu Recht behinderungsbedingte Kosten berücksichtigt. Aus den eingereichten monatlichen Aufenthaltsrechnungen des Jahres 2016 der Hotel E.________ D.________ AG (bzw. des Pflegeheims E.________ in D.________) kann jedoch entnommen werden (vgl. Beilagen zum Schreiben der Rekurrenten vom 9.1.2018), dass der Rekurrent im hier interessierenden Steuerjahr 2016 vom 1. Januar bis 31. Mai (und nicht bis am 16.6.) in der Pflegestufe 4 und vom 1. Juni bis 31. Dezember in der Pflegestufe 3 des zentralen Systems des Kantons Bern eingestuft worden ist.