-8- vom 3.5.2017; Steuerdossier, pag. 54 und 56). Die Rekurrenten haben hierzu jedoch Stellung genommen und darauf hingewiesen, dass am 16. Juni 2016 eine Rückstufung von Pflegestufe 4 auf 3 erfolgt sei (vgl. Gegenbemerkungen der Rekurrenten vom 14.5.2017; Steuerdossier, pag. 49). Gestützt auf diesen Hinweis hat die Steuerverwaltung den Rekurrenten bis zur Rückstufung bzw. für die Zeit, in welcher er in der Pflegestufe 4 eingestuft worden ist, als behindert anerkannt. Daraus folgend hat die Steuerverwaltung für das Steuerjahr 2016 die Pflegestufe 4 bzw. behinderungsbedingte Kosten bis am 16. Juni 2016 berücksichtigt.