Sollte die Steuerrekurskommission wider Erwarten ihrem Antrag nicht vollumfänglich entsprechen, beantragt die Steuerverwaltung die Streichung der übrigen Berufskosten für die faktischen Renteneinkommen der Rekurrenten. Allenfalls sei auch eine Busse wegen versuchter Steuerhinterziehung in Erwägung zu ziehen. D. Der Vertreter hat Gelegenheit erhalten, dazu Stellung zu nehmen, wovon er mit Eingabe vom 18. Februar 2018 Gebrauch gemacht hat. E. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat sich nicht vernehmen lassen. Auf den Inhalt der Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen näher eingegangen.