Man habe seinerzeit offenbar einen tieferen Verkaufspreis für das Unternehmen vereinbart und sich dafür eine Rente von je rund CHF 15'000.-- pro Jahr vergüten lassen. Von dieser Vereinbarung habe die Steuerverwaltung bislang keine Kenntnis gehabt. Durch die Falschdeklaration der faktischen Renten, hätten die Rekurrenten in den vergangenen Jahren in ihren Steuerveranlagungen zu Unrecht die Pauschale für übrige Berufskosten geltend gemacht, obschon sie keinen Anspruch auf einen solchen Abzug gehabt hätten. Im Weiteren hätten sie mit dieser Vereinbarung die unrechtmässige Verbuchung von nicht geschäftsmässig begründetem Aufwand in der F.________ AG begünstigt.