Lohnausweis ausgeübte Teilerwerbstätigkeit würde gegen eine Beeinträchtigung im Sinn des Kreisschreibens Nr. 11 sprechen"). Aufgrund der anschliessenden Stellungnahme der Rekurrenten vom 7. September 2017 habe sie dann jedoch erfahren, dass es sich bei den deklarierten Löhnen der Rekurrenten nicht um solche, sondern um Rentenleistungen im Zusammenhang mit dem Verkauf ihres damaligen Unternehmens F.________ AG an ihre Söhne gehandelt habe. Man habe seinerzeit offenbar einen tieferen Verkaufspreis für das Unternehmen vereinbart und sich dafür eine Rente von je rund CHF 15'000.-- pro Jahr vergüten lassen.