Zum Zeitpunkt der Verbesserung des Gesundheitszustands im Juni 2016 sei ungewiss gewesen, ob und wann der Rekurrent wieder eine höhere Pflegestufe benötigen würde. Insofern habe zum Zeitpunkt der Einreichung der Steuererklärung 2016 im Februar 2017 noch davon ausgegangen werden dürfen, dass der Gesundheitszustand des Rekurrenten stabil bleiben könnte. Erst im Zeitpunkt der Eröffnung der Veranlagungsverfügung 2016 im Juli 2017, habe sich der Pflege- und Betreuungsaufwand des Rekurrenten wiederum auf Pflegestufe 4 erhöht.