Die in der allgemeinen Definition einer Behinderung genannte Voraussetzung, dass die Beeinträchtigung seit mehr als einem Jahr andauern müsse, wäre damit im Jahr 2016 grundsätzlich erfüllt gewesen. Im Juni 2016 habe sich sein Gesundheitszustand indessen verbessert, sodass der nachgewiesene Pflegeaufwand neu auf weniger als 60 Minuten pro Tag gesunken sei, was zu einer Korrektur der Pflegestufe von 4 auf 3 geführt habe. Zum Zeitpunkt der Verbesserung des Gesundheitszustands im Juni 2016 sei ungewiss gewesen, ob und wann der Rekurrent wieder eine höhere Pflegestufe benötigen würde.