C. Die Steuerverwaltung beantragt in ihrer Vernehmlassung vom 26. Januar 2018 die kostenfällige Abweisung des Rekurses und der Beschwerde. Sie bringt im Wesentlichen vor, der Rekurrent sei seit seinem Heimeintritt im Oktober 2014 während rund eindreiviertel Jahren auf eine Betreuung nach Pflegestufe 4 angewiesen gewesen. Die in der allgemeinen Definition einer Behinderung genannte Voraussetzung, dass die Beeinträchtigung seit mehr als einem Jahr andauern müsse, wäre damit im Jahr 2016 grundsätzlich erfüllt gewesen.