Dass die Pflegestufe zwischenzeitlich reduziert worden sei, ändere an seiner Pflegebedürftigkeit nichts. Diese vorübergehende Reduktion der Pflegestufe habe die Steuerverwaltung jedoch zum Anlass genommen, die gesamten Pflegekosten nicht als behinderungsbedingte Kosten anzuerkennen. In der Wegleitung zum Ausfüllen der Steuererklärung für natürliche Personen sei festgehalten, welche Personen in jedem Fall als behindert gelten würden (u.a. Heimbewohner in Stufe 4 und höher) und dass andere Personen ihre Behinderung nachweisen müssten. Diesen Nachweis hätten sie mit ärztlichen und pflegerischen Attesten beigebracht.