-2- Heimkosten vollständig als behinderungsbedingte Kosten zu berücksichtigen. Zur Begründung führt der Vertreter zusammengefasst aus, sein Vater bzw. der Rekurrent sei im Oktober 2014 aufgrund seiner Pflegebedürftigkeit ins Pflegeheim eingetreten. Zu Beginn sei er in die Pflegestufe 4, ab 16. Juni 2016 vorübergehend in die Pflegestufe 3 und ab Juni 2017 wieder in die Pflegestufe 4 eingestuft worden. Dass die Pflegestufe zwischenzeitlich reduziert worden sei, ändere an seiner Pflegebedürftigkeit nichts.