B. Gegen diesen Einspracheentscheid haben die Rekurrenten, nun vertreten durch ihren Sohn C.________ (Vertreter), mit Eingabe vom 20. Dezember 2017 bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) Rekurs und Beschwerde erhoben und beantragen darin sinngemäss, der Einspracheentscheid pro 2016 sei aufzuheben und die