Überdies wurden die Rekurrenten von der Steuerverwaltung aufgefordert, Gegenbemerkungen mit den entsprechenden Beilagen einzureichen, falls der Rekurrent die Pflegestufe unter dem Jahr gewechselt haben sollte und für eine Zeitspanne der Pflegestufe 4 oder höher zugeteilt worden sei. Mit Schreiben vom 14. Mai 2017 führten die Rekurrenten in ihren Gegenbemerkungen aus, der Rekurrent sei aufgrund seiner Behinderung auf eine dauerhafte Pflege im Pflegeheim angewiesen und es sei am 16. Juni 2016 eine Rückstufung von Pflegestufe 4 auf 3 erfolgt.