A. A.________ (geboren 1929) wohnt seit dem 22. Oktober 2014 im Pflegeheim E.________ in D.________. Für diesen Heimaufenthalt machten die Ehegatten A.________ und B.________ (Rekurrenten) in der Steuererklärung pro 2016 Heimkosten bzw. selbstgetragene behinderungsbedingte Kosten von CHF 72'248.-- geltend. Im Rahmen des Veranlagungsverfahrens zog die Steuerverwaltung des Kantons Bern, ________ (Steuerverwaltung), zunächst in Erwägung, diese behinderungsbedingten Kosten vollständig zu streichen, da der Rekurrent gemäss Bestätigung des Pflegeheims sowie den Angaben auf dem Formular 5 der Steuererklärung pro 2016 offenbar in der Pflegestufe 3 eingestuft worden war.