C. Dagegen hat der Rekurrent mit undatierter Eingabe (Posteingang 14.12.2017) Rekurs und sinngemäss Beschwerde an die Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) erhoben. Er beantragt die "gerechte Rückzahlung" der zu viel bezahlten Steuern der Jahre 2012 bis 2016. Der Rekurrent macht geltend, dass er für das Steuerjahr 2014 auf ein Einkommen von CHF 95'000.-- und ein Vermögen von CHF 120'000.-- veranlagt worden sei, obwohl sein tatsächliches Einkommen nach Abzügen nur CHF 50'000.-- und sein Vermögen höchstens CHF 823.71 betragen habe. Ausserdem seien in den vergangenen Jahren seine Einzahlungen in die Säule 3a nicht berücksichtigt worden.