2. Die Beschwerde pro 2010 wird gutgeheissen. Der Einspracheentscheid vom 20. November 2017 betreffend die direkte Bundessteuer pro 2010 wird aufgehoben. 3. Der Rekurs pro 2011 wird gutgeheissen. Der Einspracheentscheid vom 20. November 2017 betreffend die kantonalen Steuern pro 2011 wird aufgehoben. 4. Die Beschwerde pro 2011 wird gutgeheissen. Der Einspracheentscheid vom 20. November 2017 betreffend die direkte Bundessteuer pro 2011 wird aufgehoben. 5. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 6. Es werden keine Parteikosten gesprochen.