- 19 - 6. Hinsichtlich der direkten Bundessteuer ist festzuhalten, dass die Veranlagungsverfügungen vom 15. Dezember 2011 pro 2010 und 21. Mai 2013 pro 2011 mit den Einspracheentscheiden vom 20. November 2017 auch betreffend die direkte Bundessteuer berichtigt wurden. Eine interkantonale Steuerausscheidung hat jedoch keinen Einfluss auf die direkte Bundessteuer, was die Steuerverwaltung selbst vorbringt (pag. 37 und S. 1 Rekursvernehmlassung vom 18.1.2018). Dies zeigt sich auch an den (unveränderten) Beträgen in den Veranlagungsverfügungen (vgl. Bst. B und C) und den Berichtigungs- bzw. Einspracheentscheiden (vgl. Bst.