- 14 - (nicht der Berichtigung zugänglich) heute angesichts der Arbeit am Computer, die zur automatischen Berechnung der Steuer und Ausfertigung der Verfügung führt, verwischt ist. Heute erfolgt die Übernahme der Daten aus der Steuererklärung zunehmend automatisiert, sei es durch Scanning oder Online-Anlieferung der Daten. Deshalb ist es gemäss Bundesgericht für Aussenstehende nur noch beschränkt einseh- und nachvollziehbar, ob es sich um einen Program- mierungs-, einen Handhabungs- oder einen Fehler im Druckzentrum handelt. Diesen gewandelten technologischen Umständen ist bei der Auslegung von Art. 150 DBG (bzw. Art.