4.5 Die Steuerverwaltung geht zusammengefasst davon aus, dass die Mutationen im Steuerdossier von ihr korrekt vorgenommen worden sind. Dass sich diese aber aufgrund von Soft- ware- resp. Programmierungsfehlern im Veranlagungsdossier falsch ausgewirkt haben und die Fehler wegen fehlender Überprüfungspflicht des Veranlagers nicht entdeckt worden sind (vgl. E. 4.2.5).