Wie ausgeführt, geht die Steuerverwaltung in ihrem Schreiben vom 22. Oktober 2018 aber nicht mehr davon aus, dass dieser Grund die Ursache für die falsche Veranlagung pro 2010 war. Sie geht davon aus, dass beide Veranlagungen falsch erfolgt sind, weil aufgrund einer zwar korrekten Mutation (ausserkantonales Grundstück) im Steuerdossier (Dokument 1011), ein falsches Dokument 1010 (getrennter Wohnsitz Schweiz) und eine falsche Meldung (getrennter Wohnsitz Schweiz) generiert worden sind. Die Steuerverwaltung geht hier von einem Programmierungsfehler aus. In ihrem Schreiben vom 22. Oktober 2018 hält sie fest, dass zum jetzigen Zeitpunkt kein weiterer solcher Fall bekannt ist.