Es erscheint deshalb sachgerecht, wenn aufgrund einer Anpassung der Daten im Steuerdossier, die Dokumente 1010 der verschiedenen (z.T. vergangenen) Veranlagungsdossiers nicht automatisch gelöscht werden. Dieser Umstand ist der Steuerverwaltung bewusst (vgl. z.B. Schreiben vom 22.10.2018). Wie ausgeführt, geht die Steuerverwaltung in ihrem Schreiben vom 22. Oktober 2018 aber nicht mehr davon aus, dass dieser Grund die Ursache für die falsche Veranlagung pro 2010 war.