Die Begründung der Steuerverwaltung in ihrem Schreiben vom 22. Oktober 2018 lässt sich dagegen so interpretieren, dass für die beiden Steuerjahre 2010 und 2011 derselbe Grund verantwortlich ist. Nämlich der Umstand, dass – obwohl das Steuerdossier aufgrund des Grundstückkaufs im Kanton Wallis entsprechend mutiert worden ist (nach dem 13.4.2011 aber vor dem 15.12.2011) – trotzdem im Veranlagungsdossier pro 2010 (aber auch pro 2011) das falsche Dokument 1010 (wonach eine Steuerausscheidung aufgrund getrennter Wohnsitze vorgenommen wurde) sowie die falsche Meldung ("getrennter Wohnsitz