4.2.4 In ihrer Vernehmlassung führt die Steuerverwaltung entsprechend aus, dass die falsche Veranlagung pro 2010 (es hätte keine Steuerausscheidung vorgenommen werden dürfen) auf den Umstand zurückzuführen sei, dass das Dokument 1010 im Veranlagungsdossier nicht automatisch gelöscht worden sei. Die Begründung der Steuerverwaltung in ihrem Schreiben vom 22. Oktober 2018 lässt sich dagegen so interpretieren, dass für die beiden Steuerjahre 2010 und 2011 derselbe Grund verantwortlich ist.