4.2.2 Auf Nachfrage der Steuerrekurskommission, weshalb pro 2009 eine korrekte Veranlagung ohne Steuerausscheidung erfolgen konnte, führte die Steuerverwaltung in ihrem Schreiben vom 22. Oktober 2018 aus, dass im Steuerdossier das Dokument 1011 angepasst worden sei, als im Laufe des Jahres 2009 (8.6.2009) der Rekurrent seinen steuerlichen Wohnsitz nach Bern verlegt habe. Das Dokument 1010 sowie die Meldung "getrennter Wohnsitz Schweiz" seien zu diesem Zeitpunkt für das Steuerjahr 2009 bereits automatisch generiert worden. Der Veranlager,