Entsprechend sei auch das Dokument 1011 angepasst worden. Aus diesem Grund sei zwar korrekterweise eine Meldung generiert worden, jedoch fälschlicherweise mit der Begründung "getrennter Wohnsitz Schweiz". Ebenfalls sei korrekterweise das Dokument 1010 durch das System generiert worden. Der Veranlager habe die Steuerausscheidung bloss inhaltlich kontrollieren und nicht hinterfragen müssen, ob die Ursache der Steuerausscheidung korrekt gewesen sei. Er habe folglich nicht merken müssen, dass das Einkommen ausgeschieden worden sei, obwohl nur eine Vermögensausscheidung aufgrund des Grundstücks hätte erfolgen sollen. Hier liege der Software- resp.