Der Software- resp. Programmierungsfehler liege somit darin, dass aufgrund der Mutation des Steuerausscheidungsgrunds auf Stufe Steuerdossier, nachdem die Meldung "getrennter Wohnsitz Schweiz" und das Dokument 1010 generiert worden seien, zwar die Meldung automatisch gelöscht worden sei, nicht aber das Dokument 1010 im Veranlagungsdossier des Jahres 2010. Da die Rekurrenten im Jahr 2011 ein Grundstück im Kanton Wallis erworben hätten, habe in diesem Jahr ein Steuerausscheidungsgrund vorgelegen. Entsprechend sei auch das Dokument 1011 angepasst worden.