Das bereits generierte Dokument 1010 sei jedoch nicht gelöscht worden, da die Software Dokumente nie automatisch lösche. Aufgrund der automatisch gelöschten Meldung im Nachgang zur Mutation des Steuerausscheidungsgrunds im Steuerdossier habe die Veranlagung auf definitiv gesetzt werden können, ohne dass vorgängig die automatisch vorgenommene Steuerausscheidung im Dokument 1010 separat hätte auf definitiv gesetzt werden müssen. Der Veranlager habe die Diskrepanz zwischen Meldung und Dokument 1010 nicht bemerken können. Der Software- resp.