So bleibe das Dokument 1010 auch dann bestehen, wenn nachträglich die Gründe für die Steuerausscheidung im Steuerdossier gelöscht würden. Anders verhalte es sich dagegen mit der Meldung ("getrennter Wohnsitz Schweiz" oder "ausserkantonales Grundstück"). Diese werde nach einer Mutation im Steuerdossier gelöscht bzw. angepasst. Im Rahmen des Veranlagungsprozesses müssten die Meldung und das Dokument 1010 zwingend beachtet werden. Das bedeute, dass bevor die Veranlagung der steuerpflichtigen Person auf definitiv gesetzt werden könne, das Dokument 1010 inhaltlich separat kontrolliert und auf definitiv gesetzt werden müsse.