Zur Überprüfungspflicht des Veranlagers führt die Steuerverwaltung schliesslich aus, dass es sich beim Veranlagungsverfahren um ein Massenverfahren handle. Es könnten deshalb nicht sämtliche für die Veranlagung massgebenden Punkte im Steuerdossier überprüft werden. Aus diesem Grund würden viele Vorgänge automatisiert. J. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat sich nicht vernehmen lassen. Auf die weiteren Vorbringen der Parteien wird, soweit entscheidrelevant, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. Die Steuerrekurskommission zieht in Erwägung: