-6- falsche Meldung generiert worden, nämlich "getrennter Wohnsitz" statt "ausserkantonales Grundstück". Die Steuerverwaltung macht schliesslich geltend, dass, obwohl nicht sämtliche Systemvorgänge rekonstruiert werden könnten, eine Berichtigung möglich sei. Massgebend sei, dass die ursprünglichen Verfügungen nicht dem Willen der Veranlagungsbehörde entsprochen hätten. Die falsche Steuerausscheidung sei auf einen Software- resp. Programmierungsfehler zurückzuführen. Zur Überprüfungspflicht des Veranlagers führt die Steuerverwaltung schliesslich aus, dass es sich beim Veranlagungsverfahren um ein Massenverfahren handle.