I. Am 2. Oktober 2018 hat die Steuerrekurskommission bei der Steuerverwaltung weitere Auskünfte und allfällige Beweismittel eingefordert. Zudem ist sie darauf hingewiesen worden, dass es an ihr sei, zu beweisen, dass die rechtskräftigen Veranlagungen abgeändert werden können. Dieser Aufforderung ist die Steuerverwaltung mit Schreiben vom 22. Oktober 2018 nachgekommen. Sie führt darin zusammengefasst aus, dass das Steuerjahr 2009 korrekt veranlagt wurde, weil das Steuerdossier korrekt angepasst und vermutungsweise das Dokument 1010 im Veranlagungsdossier manuell gelöscht worden sei.