Entsprechend sei auch das Steuerdossier angepasst worden. Bei der dadurch ausgelösten Steuerausscheidung sei aber fälschlicherweise auch das Einkommen ausgeschieden worden, obwohl nur eine Vermögensausscheidung hätte erfolgen sollen. Der Software- resp. Programmierungsfehler betreffend das Steuerjahr 2011 liege darin, dass ein inhaltlich falsches Dokument 1010 generiert worden sei. Schliesslich bringt die Steuerverwaltung vor, dass selbst wenn die Veranlagungsverfügungen 2010 und 2011 nicht berichtigt werden könnten, eine Korrektur aufgrund des allgemeinen Rechtsgrundsatzes von Treu und Glauben möglich sei.