Weiter erklärt die Steuerverwaltung, betreffend das Steuerjahr 2010 liege der Software- resp. Programmierungsfehler darin, dass, nachdem der Steuerausscheidungsgrund im Steuerdossier mutiert worden sei, das System trotzdem fälschlicherweise eine Steuerausscheidung vorgenommen habe, da das Dokument 1010 im Veranlagungsdossier pro 2010 nicht automatisch gelöscht worden sei. Die Steuerverwaltung macht geltend, solche automatischen Vorgänge seien der Berichtigung zugänglich. Da die Rekurrenten im Jahr 2011 ein Grundstück im Kanton Wallis erworben hätten, habe in diesem Jahr ein Steuerausscheidungsgrund vorgelegen. Entsprechend sei auch das Steuerdossier angepasst worden.