Würden, nachdem das Dokument 1010 im Veranlagungsdossier generiert worden sei, Änderungen in Bezug auf die Steuerausscheidung im Steuerdossier vorgenommen, so führe dies nicht zur automatischen Löschung dieses bereits generierten Dokuments. Automatisch würden nur neue Dokumente generiert, nicht aber bereits generierte Dokumente gelöscht. So bleibe das Dokument 1010 im Veranlagungsdossier auch dann bestehen, wenn nachträglich die Gründe für die Steuerausscheidung im Steuerdossier gelöscht würden. Die Steuerverwaltung führt zudem aus, dass die Überprüfungspflicht des Veranlagers beschränkt sei. Dieser habe lediglich zu kontrollieren, ob die Steuerausscheidung inhaltlich korrekt sei.