-2- scheidung eröffnet worden waren. Sie nahm daher eine Berichtigung der Veranlagungen pro 2010 und 2011 vor, indem sie mit Berichtigungsentscheiden vom 11. Oktober 2016 (pag. 34 und 39) das gesamte Einkommen und bewegliche Vermögen dem Kanton Bern zuwies. Zur Begründung brachte die Steuerverwaltung vor, im Einspracheverfahren (betreffend die Steuerjahre 2012 bis 2014) sei festgestellt worden, dass infolge eines Vorerfassungsfehlers beim Zuzug des Ehemannes in den Kanton Bern im Jahr 2009, ab der Veranlagung 2010 das halbe bewegliche Vermögen und Einkommen dem Kanton Wallis zugewiesen worden sei.