C. Für das Steuerjahr 2011 wurden die Rekurrenten von der Steuerverwaltung am 21. Mai 2013 (pag. 13) veranlagt. Es wurde eine interkantonale Steuerausscheidung vorgenommen. Das steuerbare Einkommen der Rekurrenten wurde bei den kantonalen Steuern auf CHF 49'500.-- (satzbestimmend CHF 99'000.--) und bei der direkten Bundessteuer auf CHF 106'900.-- (satzbestimmend CHF 106'900.--) festgesetzt. Das steuerbare Vermögen wurde mit CHF 130'000.-- (satzbestimmend CHF 293'000.--) veranlagt. Die Steuerbeträge wurden für die kantonalen Steuern auf CHF 9'645.80 und für die direkte Bundessteuer auf CHF 2'379.-- festgelegt. Auch die Veranlagungsverfügungen vom 21. Mai 2013 erwuchsen unangefochten in