B. Die Rekurrenten wurden für das Steuerjahr 2010 von der Steuerverwaltung des Kantons Bern, Region ________ (Steuerverwaltung), am 15. Dezember 2011 (pag. 1) veranlagt. Es wurde eine interkantonale Steuerausscheidung vorgenommen. Das steuerbare Einkommen der Rekurrenten wurde bei den kantonalen Steuern auf CHF 49'700.-- (satzbestimmend CHF 99'500.--) und bei der direkten Bundessteuer auf CHF 103'800.-- (satzbestimmend CHF 103'800.--) festgesetzt. Das steuerbare Vermögen wurde mit CHF 59'000.-- (satzbestimmend CHF 118'000.--) veranlagt. Die Steuerbeträge wurden für die kantonalen Steuern auf CHF 9'511.15 und für die direkte Bundessteuer auf CHF 2'399.-- festgelegt. Die Veranlagungs-