100) wurde daher keine interkantonale Steuerausscheidung mehr vorgenommen. Das steuerbare Einkommen der Rekurrenten wurde bei den kantonalen Steuern auf CHF 70'000.-- (satzbestimmend CHF 70'000.--) und bei der direkten Bundessteuer auf CHF 74'400.-- (satzbestimmend CHF 74'400.--) festgesetzt. Das steuerbare Vermögen wurde mit CHF 72'000.-- (satzbestimmend CHF 72'000.--) veranlagt. Die Steuerbeträge wurden für die kantonalen Steuern auf CHF 12'256.20 und für die direkte Bundessteuer auf CHF 972.-- festgelegt.