Ferner sind Weiterbildungskosten der Rekurrentin in der Höhe von rund CHF 269.-- zu berücksichtigen (vgl. E. 5.2 hiervor) und zusätzliche Ausbildungskosten der Tochter C.________ bei den Kantons- und Gemeindesteuern von CHF 1'885.-- auf rund CHF 3'714.-- zu erhöhen (vgl. E. 6.9 hiervor). Dies führt zur teilweisen Gutheissung des Rekurses und der Beschwerde pro 2013. Die Akten werden zur Neufestsetzung des steuerbaren Einkommens an die Steuerverwaltung zurückgewiesen.