- 19 - 6.7 Bei den auswärtigen Verpflegungskosten sind bloss die Mehrkosten, die in Zusammenhang mit dem Studium der Tochter C.________ angefallen sind, zu berücksichtigen. Das akademische Jahr dauert vom 1. August bis zum 31. Juli des jeweils folgenden Jahres und unterteilt sich in zwei Semester. Hierbei dauern sowohl das Frühjahrssemester (Mitte Februar bis Ende Mai) als auch das Herbstsemester (Mitte September bis Weihnachten) rund 14 Wochen (vgl. Internetseite der Universität E.________, besucht am 13.2.2018).