6.6 Des Weiteren haben die Rekurrenten, obwohl in der Veranlagungsverfügung der Tochter C.________ für das Steuerjahr 2013 bereits Fahrkosten von insgesamt CHF 4'200.-- berücksichtigt worden sind (vgl. E. 6.4 hiervor), weitere Kosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel in der Höhe von CHF 850.-- (Jugend-GA) geltend gemacht (vgl. Schreiben der Rekurrenten vom 14.3.2017, S. 6).