von CHF 550.-- und CHF 300.-- (vgl. Tabelle hiervor) werden nicht mit Rechnungen belegt. Den Betrag von CHF 550.-- hat die Steuerverwaltung zutreffend nicht berücksichtigt, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass es sich hierbei – wie beim Sprachkurs – um Auslagen gehandelt hat, die nichts mit dem Studium zu tun gehabt haben. Dafür ist aufgrund des im Rekurs- und Beschwerdeverfahrens eingereichten Kontoabschlusses des Privatkontos der Rekurrenten Nr. ________ per 31. Dezember 2013 (S. 4;