- 17 - Höhe von CHF 275.-- (Steuerdossier, pag. 93) eingereicht. Im Gegensatz zu den Semestergebühren (CHF 1'610.--) sind die Kosten für den Sprachkurs (CHF 275.--) jedoch nicht als Ausbildungskosten zu berücksichtigen, da für die Steuerrekurskommission kein Zusammenhang zum Studium der Rechtswissenschaften als Erstausbildung ersichtlich ist. Die weiteren Zahlungen an die Universität E.________ von CHF 550.-- und CHF 300.-- (vgl. Tabelle hiervor) werden nicht mit Rechnungen belegt.