6.5 Die Tatsache, dass die Tochter C.________ im Jahr 2013 an der Universität E.________ Rechtswissenschaften studiert hat, ist nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet, durch Auslagen in Zusammenhang mit dem Studium solche Ausbildungskosten zu verursachen. Ferner ist davon auszugehen, dass die Rekurrenten die Ausbildungskosten ihrer Tochter mitgetragen haben (vgl. E. 6.1 hiervor). In ihrer Steuererklärung pro 2013 haben die Rekurrenten in die-