190) verdient hat. In diesem Zusammenhang hat die Steuerverwaltung in der definitiven Veranlagung pro 2013 der Tochter C.________ folgende Berufskosten akzeptiert (Steuerdossier, pag. 184): Fahrkosten von insgesamt CHF 4'200.-- (bestehend aus Kosten für das Fahrrad von CHF 700.-- und Kosten für den öffentlichen Verkehr von CHF 3'500.--), Kosten für die auswärtige Verpflegung von CHF 1'620.-- (108 Arbeitstage à CHF 15.--) sowie Weiterbildungskosten von CHF 2'711.--. Im Folgenden wird somit mitzuberücksichtigen sein, ob die Ausbildungskosten im Jahr 2013 bei der Veranlagung der Tochter C.________ bereits berücksichtigt worden sind.